Führerschein-
klassen
AM, A1 und A2
klassen
AM, A1 und A2
Quads, Trikes, Mofa, Roller, Krafträder, Elektrofahrzeuge und Leichtkrafträder
Führerscheinklassen AM, A1 und A2:
Bereits mit 16 Jahren kannst Du den Führerschein mit der Klasse AM für (Leicht-)Krafträder machen.
Dieser ist auch die Voraussetzung für das Fahren von Quads, Trikes und Elektrofahrzeugen mit einer maximalen Motorleistung von 4 kW, einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
Mit 16 Jahren kannst Du auch den Führerschein für ein Motorrad machen – und zwar die Klasse A1. Mit dieser Klasse ist Dir das Fahren von Leichtkrafträdern, die keine höhere Nennleistung als 11 kW und eine Hubraumgröße bis zu 125 cm³ haben, erlaubt.
Den Führerschein A2 kannst Du dagegen erst mit 18 Jahren machen. Damit darfst Du dann ein Motorrad mit der Nennleistung bis zu 35 kW fahren.
Nach weiteren 2 Jahren kannst Du nach einer weiteren theoretischen und praktischen Prüfung dann in die Schwergewicht-Klasse der Motorräder aufsteigen: in die Führerscheinklasse A. Diese hat dann keine Leistungseinschränkung mehr und Du kannst mit ihr alle im Handel erhältlichen Krafträder fahren.
Voraussetzungen und Beschränkungen:
Führerscheinklasse AM
- Führerscheinklasse AM
- (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 50 cm³
- Quads und Trikes bis 45 km/h und unter 4 kW
- Elektrofahrzeuge max. Motorleistung 4 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
Führerscheinklasse A1
- (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³
- und einer Nennleistung von weniger als 11 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM
Führerscheinklasse A2
- Krafträder mit einer Nennleistung bis zu 35 kW
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1