Fortbildungslehrgang
Gesetzliche Pflicht zur Berufskraftfahrer-Fortbildung
LKW-Fahrer unterliegen seit dem 10.09.2009 einer gesetzlichen Pflicht zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Über einen Zeitraum von 5 Jahren muss ein Berufskraftfahrer mindestens 35 Stunden in einem LKW-Führerschein-Fortbildungslehrgang absolvieren. Damit behält der LKW-Führerschein des Berufskraftfahrers seine Gültigkeit, sodass der Berufskraftfahrer weiterhin Güter transportieren darf.
Voraussetzungen und Beschränkungen:
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Vorbesitz des PKW-Führerscheins, bzw. Führerscheinklasse B
- Mindestalter für gewerbliche Nutzung: 21 Jahre
- eine abgelegte Grundqualifikation nach BKrFQG.
Um diesen LKW-Fortbildungslehrgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie kompetente und erfahrene Dozenten, die Sie über die kompletten 35 Stunden Berufskraftfahrer-Weiterbildung, sowie durch alle 5 Qualifikationsmodule begleiten.
Wir begleiten Sie durch alle LKW-Führerschein-Fortbildungsmodule. In großen, ruhigen Seminarräumen bereiten wir Sie in einer entspannten Lernatmosphäre auf die theoretischen Prüfungen der LKW-Führerschein-Fortbildung vor.